Geburtsurkunde | Eheurkunde | Sterbeurkunde

FAQ

An dieser Stelle beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie unser Kontaktformular verwenden. 

Welche Personenstandsturkunden kann ich hier bestellen?

Alle deutschen Personenstandsurkunden:

  • Beglaubigte Geburtsurkunde
  • Beglaubigte Geburtenregisterabschrift (benötigt bei Eheschließung)
  • Internationale Geburtsurkunde (zur Verwendung im Ausland)
  • Beglaubigte Heiratsurkunde
  • Internationale Eheurkunde (zur Verwendung im Ausland)
  • Sterbeurkunde
  • Internationale Sterbeurkunde (zur Verwendung im Ausland)

Internationale Urkunden sind mehrsprachige Urkunden (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Serbisch / Kroatisch, Spanisch, Portugiesisch, Türkisch) für die Verwendung im Ausland

Internationale Urkunden enthalten wegen der leichten Lesbarkeit jedoch nicht alle Angaben eines Personenstandsbuches.

Wir können nur bei deutschen Standesämtern bestellen. Sonderfall: Standesamt I in Berlin*

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?

Die Bearbeitungszeit ist vom Standesamt zu Standesamt unterschiedlich. In der Regel erhalten Sie Ihre Urkunde innerhalb von 14 Tagen.

Falls Ihre Urkunde innerhalb 14 Tagen immer noch nicht angekommen ist, bitten wir um eine E-Mail an info@urkundenservice.online oder per Fax +49(0)3212-14231207 senden – wir setzen uns sofort mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung.

Wie kann ich bezahlen?

Sie können bequem per PayPal oder Kreditkarte bezahlen. Paypal- und Kreditkartenzahlungen werden sofort belastet.

Die Urkundengebühr ist in unserem Preis bereits enthalten. Falls Sie dennoch vom Standesamt aufgefordert werden die Urkundengebühr zu begleichen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir erstatten Ihnen die Urkundengebühr zurück oder begleichen die Rechnung des Standesamtes im Nachhinein. (Rechnung / Gebührenbescheid vorausgesetzt)

Wie lange dauert die Archivauskunft?

Die Bearbeitungszeiten bei den zuständigen Archiven können bis zu 6 Wochen dauern. Leider sind Archivauskünfte oft auch bei Negativauskunft kostenpflichtig – bei Negativauskunft berechnen wir die vom Archiv verlangten Gebühren und 15,00 € für unsere Dienstleistung.

Wer kann Urkunden bestellen?

Wir können im Kundenauftrag eigene Urkunden oder von Verwandten in direkter Linie (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) bestellen. Geburtsurkunden können manchmal und Sterbeurkunden können in den meisten Fällen auch von Geschwistern bestellt werden. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

§ 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht  

(1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.  

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten. 

(3) Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.

Wie funktioniert die Bestellung?

Sie bestellen bequem über unsere Website und bezahlen per Lastschrifteinzugsermächtigung, PayPal oder Kreditkarte. Unmittelbar nach Auftragserteilung erhalten Sie die Auftragsbestätigung mit der Auftragsnummer per Email. 

Wenn alle Angaben und notwendigen Dokumente vollständig sind (ansonsten erfolgt Rückfrage von uns per Email), geben wir die Urkundenbestellung an das zuständige Standesamt weiter. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden eine weitere Email über die Auftragsausführung und die voraussichtliche Bearbeitungszeit des Standesamtes. 

Einige Standesämter verlangen eine vom Antragsteller unterschriebene Vollmacht, manche Standesämter zusätzlich zur Vollmacht eine Ausweiskopie. 

Diese Anforderungen teilen wir in der Auftragsbestätigung mit bzw. Sie erhalten innerhalb von wenigen Stunden nach Auftragserteilung eine Email von uns. 

Wenn Sie uns nach der Bestellung keine Vollmacht erteilen möchten, dann genügt der Widerruf per Email und wir stornieren Ihren Auftrag (bei Zahlung über Paypal oder Kreditkarte erfolgt sofortige Rückerstattung). 

Sobald wir die Vollmacht bzw. Ihre Vollmacht und Ausweiskopie erhalten, führen wir den Auftrag aus und Sie erhalten vom Standesamt die bestellte/n Urkunde/n. 

Unser Service beinhaltet alle Gebühren – es kommen keine versteckten Kosten oder zusätzliche Gebühren auf Sie zu.

Kann ich auch aus dem Ausland bestellen?

Urkunden werden von den Standesämtern weltweit mit normaler Post versandt. In einige Länder ist es oft erforderlich, die Briefe per Einschreiben zu versenden oder auch per Eilpost. Bei Vorlage einer Vollmacht (ggf. zusätzlich Ausweiskopie) werden die Urkunden vom Standesamt vorab zu uns gesendet und wir leiten diese dann sofort per Einschreiben oder Eilpost (Angabe der Sendungsnummer erfolgt per Email) an den Antragsteller – auf Wunsch senden wir vorher die Urkunden per Emailscan. 

Bei Dringlichkeit oder in Länder, wo die Postzustellung unzuverlässig ist (z.B. China, Teile von Afrika etc.) bieten wir auch gegen einen Aufpreis auch einen Kurierservice an. Den Kurierservice können Sie während des Bestellprozesses auswählen.